Rechtliche Hinweise

Rechtliche Hinweise zu meinen Funden und Beiträgen
Ich nehme die rechtlichen Bestimmungen rund um die Schatzsuche mit dem Metalldetektor
sehr ernst und halte mich stets an die geltenden Gesetze und Vorschriften.

Fundrecht & Meldepflichten
Alle meine Suchen erfolgen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben.
In Deutschland unterliegen bestimmte Funde – insbesondere archäologische Objekte der Meldepflicht.
Hierbei stehe ich im engen Kontakt mit dem Archäologischen Museum in Hamburg.

1. Meldepflicht .
Sollte ich historische oder kulturhistorisch wertvolle Objekte entdecken,
melde ich diese unverzüglich den zuständigen Behörden oder der Denkmalpflege.
In Hamburg ist hierfür das Archäologische Museum Hamburg die richtige Anlaufstelle.
Bei modernen Wertgegenständen gelten die gesetzlichen Regelungen des
Fundrechts (§ 965 BGB) , wonach von mir solche Gegenstände dem Fundbüro übergeben werden.

2. Suche nur mit Erlaubnis
Ich betreibe meine Schatzsuche ausschließlich mit der Erlaubnis der jeweiligen
Grundstückseigentümer und bin in Hamburg zertifizierter und eingetragener Sondengänger mit Genehmigung.
In Naturschutzgebieten, auf denkmalgeschützten Flächen oder anderen geschützten ländlichen Gebieten,
gelten hier besondere Regeln.

3. Bildrechte & Datenschutz
Alle auf meinem Blog veröffentlichten Bilder und Videos stammen entweder von mir oder ich habe die entsprechenden Nutzungsrechte.
Falls Personen auf Fotos erkennbar sind, habe ich vorher das Einverständnis eingeholt oder mache Gesichter unkenntlich, um die Privatsphäre zu schützen.